Ratgeber · Dachrinne und Fallrohr
Fallrohr und Regenwasser ableiten: Grundstück und Anschluss prüfen
Am Fallrohr endet nur der sichtbare Dachabschnitt. Standrohr, Grundleitung, Kanalanschluss, Zisterne oder Versickerung müssen Wasser schadlos und nach den örtlichen Vorgaben weiterführen.

Verfasst vonGenrih PorchatschowAutor

Fachlich geprüft vonMichael VehlowDachdeckermeister
Veröffentlicht: 2026-08-14 · Aktualisiert: 2026-08-14 · 8 Min. Lesezeit
Kurzantwort
Kurzantwort
Regenwasser aus dem Fallrohr darf nicht so ausgeleitet werden, dass Fassade, Fundament, Nachbargrundstück oder öffentliche Fläche gefährdet werden. Zuerst wird der vorhandene Folgeweg geklärt. Für Versickerung, Gewässereinleitung oder Änderungen am Anschluss können Boden, Schutzgebiet, kommunale Satzung sowie Anzeige oder Erlaubnis entscheidend sein. Deshalb wird das Ableitungsziel vor dem Umbau festgelegt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Fallrohr ist eine Schnittstelle, kein vollständiges Ableitungsziel.
- WHG § 55 nennt ortsnahe Regenwasserbewirtschaftung unter rechtlichen Vorbehalten.
- Service-BW unterscheidet erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Fälle.
- Schadlose Ableitung schützt eigenes Gebäude, Nachbarn und öffentliche Flächen.
In diesem Artikel
Wohin führt das vorhandene Fallrohr?
Vor einer Änderung wird der heutige Anschlussweg nachvollzogen.
- Auslauf, Standrohr und Revisionsmöglichkeiten aufnehmen.
- Verlauf und Zustand bekannter Grundleitungen dokumentieren.
- Kanal, Zisterne, Mulde oder freie Ableitung zuordnen.
- Unklare Leitungen als Prüfgrenze kennzeichnen.
ERKLÄRGRAFIK
Vom Fallrohr zum zulässigen Ziel
Die Prüfung folgt dem Wasser bis zum letzten bekannten und freigegebenen Abschnitt.
- FallrohrLeistung und Auslauf prüfen.
- ÜbergangStandrohr und Revision aufnehmen.
- GrundstückLeitung und Gelände verstehen.
- RechtSatzung und Erlaubnis klären.
- ZielSchadlose Ableitung freigeben.
Die konkrete Auslegung folgt aus örtlichem Regen, angeschlossener Fläche, Geometrie, Bauteilen und zulässigem Ableitungsziel.
Welche Ableitungsziele kommen grundsätzlich infrage?
Technische Möglichkeit und rechtliche Zulässigkeit werden getrennt geprüft.
- Anschluss an zulässige öffentliche Entwässerung.
- Nutzung in einer passend geplanten Zisterne.
- Schadlose Versickerung über geeignete Fläche oder Anlage.
- Direkte Einleitung nur nach den dafür geltenden Voraussetzungen.
Wann braucht die Regenwasserableitung Anzeige oder Erlaubnis?
WHG, Landesrecht, Schutzgebiete und kommunale Vorgaben bilden gemeinsam den Rahmen.
- Service-BW-Voraussetzungen für erlaubnisfreie Versickerung prüfen.
- Wasserschutz, Altlasten und Metalldachmaterialien berücksichtigen.
- Boden und Grundwasserstand für Versickerung fachlich bewerten.
- Zuständige Gemeinde oder Wasserbehörde vor der Ausführung einbeziehen.
ERKLÄRGRAFIK
Technik und Zulässigkeit zusammenführen
Beide Ebenen werden getrennt aufgenommen und vor der Ausführung zusammengeführt.
TECHNIK
Funktion am Grundstück
- Boden und Gefälle
- Leitungen und Kapazität
- Gebäude- und Nachbarschutz
- Wartungszugang
RECHT
Zulässiger Entwässerungsweg
- Kommunale Satzung
- Wasserrecht
- Schutzgebiete und Altlasten
- Anzeige oder Erlaubnis
Eine intakte Rinne kann hydraulisch unpassend sein; eine passende Größe ersetzt keinen mängelfreien Anschluss.
Wie wird Regenwasser schadlos vom Gebäude weggeführt?
Auch eine grundsätzlich zulässige Variante muss am Grundstück funktionieren.
- Auslauf von Fassade und Fundament fernhalten.
- Geländegefälle und mögliche Rückströmung berücksichtigen.
- Nachbargrundstück und öffentliche Wege nicht beaufschlagen.
- Überlastungs- und Notfallweg auf schadlos nutzbare Flächen prüfen.
Was muss vor dem Umbau feststehen?
Der neue Wasserweg wird erst umgesetzt, wenn Schnittstellen und Zuständigkeiten geklärt sind.
- Einzugsfläche und Bemessungsabfluss dokumentieren.
- Bauteile bis zum definierten Übergabepunkt festlegen.
- Satzung, Anzeige oder Erlaubnis klären.
- Wartungs- und Reinigungszugang mitplanen.
ALLGÄU UND OBERSCHWABEN
Örtlicher Regen und Grundstück entscheiden mit
KOSTRA-DWD liefert standortabhängige Starkniederschlagsdaten. Wohin Regenwasser geleitet werden darf, hängt zusätzlich von Grundstück, Boden, Schutzgebieten, kommunaler Satzung und gegebenenfalls wasserrechtlicher Erlaubnis ab. Deshalb werden weder eine Regenspende noch ein Fallrohrdurchmesser pauschal für die Region angesetzt.
FACHLICH GEPRÜFT
Bemessung und Zustandsentscheidung bleiben objektbezogen
Dachdeckermeister Michael Vehlow bestätigt die Prüfkette aus wirksamer Dachfläche, standortbezogenem KOSTRA-Bemessungsregen, Rinnengeometrie, Einläufen, Fallrohren, Formteilen und anschließendem Ableitungsweg. Pauschale Allgäu-Regenspenden, Rinnen- oder Rohrgrößen, Gefälle, Halterabstände und Wartungsintervalle werden nicht veröffentlicht. Bei Reparatur oder Erneuerung entscheiden Schadensursache, Korrosion, Verbindungen, Halter und Traufe, Geometrie, hydraulische Eignung, Materialverträglichkeit und erwartbare Dauerhaftigkeit gemeinsam.
Michael Vehlow · Dachdeckermeister
VOM DACH BIS ZUM ABLEITUNGSZIEL
Dachrinne und Fallrohr am Gebäude prüfen
Für eine belastbare Einordnung werden Dachgeometrie, vorhandene Rinne und Fallrohre, Anschlüsse, Schäden und der weitere Regenwasserweg benötigt.
Rückmeldung zum nächsten sinnvollen Prüfschritt, nicht zu Bauteilgröße oder Festpreis aus der Ferne.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zu Dachrinne und Fallrohr
Transparenz
Quellen & Aktualität
- KOSTRA-DWD-2020 – Starkniederschlagshöhen und -spenden
Deutscher Wetterdienst · Stand/Veröffentlichung: KOSTRA-DWD-2020, seit 2023 anzuwenden · Abgerufen: 14. August 2026
- Anwendungshilfe zu KOSTRA-DWD-2020
Deutscher Wetterdienst · Stand/Veröffentlichung: 2023 · Abgerufen: 14. August 2026
- DIN 1986-100:2016-12 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN Media · Stand/Veröffentlichung: 2016-12; Norm-Entwurf 2025-06 separat veröffentlicht · Abgerufen: 14. August 2026
- DIN EN 12056-3:2001-01 – Dachentwässerung, Planung und Bemessung
DIN Media · Stand/Veröffentlichung: 2001-01 · Abgerufen: 14. August 2026
- DIN 1986-3:2024-05 – Betrieb, Inspektion und Wartung
DIN Media · Stand/Veröffentlichung: 2024-05 · Abgerufen: 14. August 2026
- Wasserhaushaltsgesetz – § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · Stand/Veröffentlichung: aktuelle Fassung am 14.08.2026 · Abgerufen: 14. August 2026
- Dezentrale Beseitigung von Regenwasser beantragen oder anzeigen
Serviceportal Baden-Württemberg · Stand/Veröffentlichung: Freigabevermerk 09.07.2026 · Abgerufen: 14. August 2026