Ratgeber · Dachausbau
Dachausbau in Baden-Württemberg: Genehmigung und Nutzungsänderung prüfen
Die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich ist nach der LBO Baden-Württemberg 2026 als Nutzungsänderung verfahrensfrei. Begleitende bauliche Eingriffe und sämtliche öffentlich-rechtlichen Anforderungen müssen trotzdem getrennt geprüft werden.

Verfasst vonGenrih PorchatschowAutor

Fachlich geprüft vonMichael VehlowDachdeckermeister
Veröffentlicht: 2026-08-11 · Aktualisiert: 2026-08-11 · 9 Min. Lesezeit
Kurzantwort
Kurzantwort
Wird durch eine Nutzungsänderung Wohnraum im Innenbereich geschaffen, ist diese Nutzungsänderung nach § 50 Absatz 2 Nummer 2 LBO Baden-Württemberg verfahrensfrei. Das ist keine pauschale Baufreigabe: Gauben, neue Öffnungen, Tragwerkseingriffe und weitere bauliche Maßnahmen werden separat eingeordnet, und alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen müssen eingehalten werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich ist nach § 50 Absatz 2 Nummer 2 LBO verfahrensfrei.
- Verfahrensfreiheit und materielle Zulässigkeit sind verschiedene Fragen.
- Gauben, neue Öffnungen und Tragwerkseingriffe können einen eigenen Verfahrensweg auslösen.
- Rettungswege, Brandschutz, Standsicherheit, Bebauungsplan und örtliche Vorgaben bleiben einzuhalten.
In diesem Artikel
Wann liegt eine Nutzungsänderung vor?
Entscheidend ist der Wechsel von der bisherigen zur geplanten Nutzung.
- Genehmigten Bestand und tatsächliche Nutzung vergleichen.
- Boden- oder Abstellraum nicht automatisch als Wohnraum behandeln.
- Neue Anforderungen an Aufenthaltsräume erfassen.
- Unterlagen und frühere Genehmigungen zusammentragen.
ERKLÄRGRAFIK
Vier Fragen vor dem Baustart
Die Prüfkette trennt Nutzung, Verfahren, Anforderungen und Eingriffe.
- BestandWas ist genehmigt?
- NutzungWas soll entstehen?
- VerfahrenWelcher Weg gilt?
- NachweiseWas muss belegt werden?
Die konkrete Ausführung folgt erst aus Bestand, Planung und fachlicher Freigabe.
Was bedeutet verfahrensfrei?
§ 50 Absatz 2 Nummer 2 LBO stellt die Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum im Innenbereich verfahrensfrei. Auch ohne dieses Verfahren bleibt der Bauherr für die Einhaltung aller Regeln verantwortlich.
- Nutzungsänderung und begleitende bauliche Maßnahmen getrennt einordnen.
- Für Gauben, Öffnungen und Tragwerkseingriffe den jeweiligen Verfahrensweg prüfen.
- Bebauungsplan, örtliche Satzungen und Denkmalschutz beachten.
- Unsicherheit vor Baubeginn mit Planern und zuständiger Stelle klären.
Welche Anforderungen bleiben relevant?
Der Ausbau muss als Wohnraum sicher und zulässig funktionieren.
- Erster und zweiter Rettungsweg
- Aufenthaltsraumhöhe und Belichtung
- Brandschutz und Nutzungseinheit
- Standsicherheit und Verkehrssicherheit
ERKLÄRGRAFIK
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Beide Seiten müssen vor der Beauftragung zusammengeführt werden.
VERFAHREN
Behördlicher Weg
- verfahrensfrei
- Kenntnisgabe
- vereinfachtes Verfahren
- Baugenehmigung
ANFORDERUNGEN
Materielle Regeln
- Rettungswege
- Brandschutz
- Standsicherheit
- Bebauungsplan
Ein Einzelpunkt ersetzt nicht die Prüfung des gesamten Dachraums.
Wann verändern Fenster, Gauben oder Sparren die Lage?
Äußere Gestalt und Tragwerk sind eigene Prüfpunkte.
- Neue oder größere Dachöffnungen dokumentieren.
- Gauben und Änderungen der Dachform einordnen.
- Tragwerksplaner bei erforderlichen Eingriffen beteiligen.
- Denkmalschutz und Gestaltungssatzung vor Bestellung prüfen.
Welche Unterlagen gehören in die Vorprüfung?
Ein klarer Bestand beschleunigt die fachliche und behördliche Einordnung.
- Bestandspläne und Genehmigungen
- Fotos und Aufmaß
- Nutzungs- und Grundrisskonzept
- Beschreibung der baulichen Eingriffe
ALLGÄU & OBERSCHWABEN
Dachausbau im regionalen Bestand
Dachformen, Schneelasten, Denkmalschutz, örtliche Satzungen und die zuständige Baurechtsbehörde unterscheiden sich. SüdEnergie prüft das konkrete Gebäude vor Ort; eine regionale Internet-Faustregel ersetzt diese Aufnahme nicht.
VOM DACHDECKERMEISTER GEPRÜFT
Was Michael Vehlow für die Ausführung bestätigt
Dachaufbau, sichtbare Schäden, geplante Nutzung und notwendige Öffnungen müssen zum ausführbaren Umfang passen. Michael Vehlow bestätigt die Reihenfolge von Bestands- und Rechtsprüfung über Dach, Tragwerk, Dämmung, Luftdichtheit und Rohinstallation bis zur Innenbekleidung sowie die projektbezogene Einbindung von Statik, Planung und Baurechtsbehörde.
Michael Vehlow · Dachdeckermeister
DACHRAUM PRÜFEN LASSEN
Dachausbau am Gebäude einordnen
Wir nehmen Bestand und Ausbauziel auf und benennen, welche Planer, Nachweise und Gewerke vor einem belastbaren Angebot erforderlich sind.
Rückmeldung mit nächstem sinnvollen Prüfschritt, nicht mit einem pauschalen Fernpreis.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Dachausbau
Transparenz
Quellen & Aktualität
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), Fassung 16. März 2026
Land Baden-Württemberg · Stand/Veröffentlichung: 2026-03-16 · Abgerufen: 11. August 2026
- Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
Serviceportal Baden-Württemberg · Stand/Veröffentlichung: 2026 · Abgerufen: 11. August 2026
- Gebäudeenergiegesetz – § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz · Stand/Veröffentlichung: 2026 · Abgerufen: 11. August 2026
- DIN 4108-7:2026-04 – Luftdichtheit von Gebäuden
DIN Media · Stand/Veröffentlichung: 2026-04 · Abgerufen: 11. August 2026
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · Stand/Veröffentlichung: 2026 · Abgerufen: 11. August 2026